Ziele und Grundsätze

Die Vermeidung von Unterrichtsausfall, die Erteilung von möglichst sinnvollem Vertretungsunterricht bei möglichst geringer zusätzlicher Belastung der Klassen und der Lehrkräfte ist eines unserer Ziele. Der Vertretungsunterricht wird bevorzugt durch Lehrkräfte aus dem jeweiligen Jahrgangsteam erteilt. Soweit das Stundenbudget es zulässt, wird der Vertretungsunterricht durch Vertretungskräfte erteilt.
Steht keine Vertretungskraft zur Verfügung, werden folgende Möglichkeiten genutzt:
– Eigenlernzeiten ( vor allem in Klasse 3 und 4)
– Klassenzusammenlegungen (1 Lehrerin è 2 Klassen zum Sport)
– Auflösen von Fördermaßnahmen zugunsten von Klassenunterricht
– Einsetzen von Eltern oder Praktikant(inn)en als Aufsicht

 

Eigenlernzeiten

Grundsätzlich sind die Klassenlehrerinnen (in Absprache mit den Fachlehrerinnen) dafür verantwortlich, dass in der Klasse Arbeitsmaterial für Eigenlernzeiten zur Verfügung steht.Eine Mappe mit geeigneten Arbeitsblättern für Eigenlernzeiten liegt im Klassenbuchwagen aus. Die Klassenlehrerinnen aktualisieren jeweils nach den Ferien die Mappen. Eine Liste mit Eltern, die bereit sind, im Bedarfsfall eine Klasse zu beaufsichtigen, liegt vor. Die Klassenlehrerinnen bereiten die Klassen in angemessener Weise auf Eigenlernzeiten vor. Das Aufteilen in die Gruppen wird mit der Klasse eingeübt. In jeder Klasse hängt eine Liste mit der Gruppeneinteilung aus. Kinder, die durch ELZ überfordert sind, werden nach Absprache in anderen Klassen betreut. Ordner mit geeigneten Arbeitsmaterialien für Eigenlernzeiten stehen im Lehrerzimmer bereit und werden laufend ergänzt. Die Arbeitsergebnisse der Kinder werden in der auf die ELZ folgenden Stunde von der jeweiligen Lehrkraft kontrolliert. Handelt es sich um die letzte Unterrichtsstunde des Tages, kontrolliert die Lehrkraft, die am nächsten Tag die erste Stunde in der Klasse unterrichtet, die Arbeitsergebnisse.

 

Vertretungskräfte

Für die Stunden, die unsere Vertretungskräfte erteilen, stellt grundsätzlich die Lehrerin, die vertreten wird, Arbeitsmaterial und Aufgaben zur Verfügung.
Ist dies aufgrund kurzfristiger Erkrankung nicht möglich, sind die Klassenlehrerinnen bzw. die Klassenlehrerinnen des jeweiligen Jahrgangsteams verantwortlich dafür, dass die Vertretungskräfte adäquates Arbeitsmaterial erhalten.
In Ausnahmefällen bereiten die Vertretungskräfte Stunden selbstständig vor, soweit es sich um die Fächer Kunst, Musik und Sport oder um Spielstunden handelt. Dies wird mit den Vertretungskräften rechtzeitig vorher abgesprochen.